Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragliche Grundlagen für die Bereitstellung und Nutzung von Bauleo.
Stand: 26. September 2026 · Version 2.2
Anbieter und Softwarelieferant: QFINITY SOLUCOES EM TECNOLOGIA E INTELIGENCIA ARTIFICIAL LTDA, Rua Juracy Magalhães 853, Ponto Central, 44075-115 Feira de Santana – BA, Brasilien, CNPJ 65.972.544/0001-60 (nachfolgend „Qfinity“ oder „Anbieter“).
Produkt: „Bauleo“ – cloudbasierte Software für Unternehmen der Bau- und Handwerksbranche, bereitgestellt unter bauleo.ai und zugehörigen Subdomains, einschließlich Büro-Anwendung, mobiler Baustellenanwendung und KI-Assistent „Leo“ (nachfolgend „Software“).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Lizenzierung der Software durch Qfinity an den Kunden. Sie bilden die Lieferantenbedingungen („Supplier Agreement“) für das über Paddle gebuchte Produkt.
- Kostenpflichtige Transaktionen werden zusätzlich nach den Paddle Buyer Terms durch die für den Kunden zuständige Paddle-Gesellschaft als Merchant of Record und autorisierten Wiederverkäufer abgewickelt. Qfinity bleibt Lieferant und Lizenzgeber der Software. Bei einem Widerspruch gehen die Paddle Buyer Terms für die Zahlungs- und Transaktionsabwicklung vor; für Nutzung, Leistung und Support der Software gelten diese AGB.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung und Buchung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Qfinity ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags, soweit Qfinity personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Qfinity stellt dem Kunden die Software für die Vertragsdauer als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Quellcode wird nicht überlassen; eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.
- Der Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Buchung angezeigten Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs. Angaben auf der Website und im Buchungsdialog gehen bei Abweichungen vor, soweit sie für den Kunden günstiger oder aktueller sind.
- Qfinity darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit der vertragswesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sicherheitsrelevante und gesetzlich notwendige Änderungen dürfen jederzeit vorgenommen werden.
- Als „Beta“, „Demo“ oder „Vorschau“ gekennzeichnete Funktionen sind unverbindliche Zusatzleistungen und können geändert oder eingestellt werden.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
- Für die Nutzung ist ein Unternehmenskonto erforderlich. Der Kunde gibt vollständige und zutreffende Angaben an, hält sie aktuell und stellt sicher, dass die registrierende Person zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist.
- Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt mit der Freischaltung des Kontos durch Qfinity zustande. Bei einem kostenpflichtigen Tarif erfolgt die Buchung über den Paddle-Buchungsdialog; dort werden Preis, Abrechnungsperiode und Beginn der Zahlungspflicht angezeigt.
- Ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt erst, wenn der Kunde es im Paddle-Buchungsdialog ausdrücklich bucht und dort eine Zahlungsmethode hinterlegt. Die Zahlungspflicht beginnt zu dem im Buchungsdialog ausgewiesenen Zeitpunkt. Die Nutzung durch einen einzelnen Nutzer (Free) ist kostenfrei und erfordert keine Zahlungsmethode. Dasselbe gilt für kostenfreie Demos und sonstige Testzugänge: sie enden nach dem bei Aktivierung angegebenen Zeitraum, ohne sich automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif umzuwandeln.
- Maßgeblich sind stets die Bedingungen, die vor Abschluss der konkreten Buchung im Paddle-Buchungsdialog angezeigt werden.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Die Nutzung ist auf die im gebuchten Tarif enthaltenen Nutzer und Funktionen beschränkt. Nutzerkonten sind personengebunden und dürfen nicht gemeinsam verwendet werden.
- Der Kunde darf die Software Dritten außerhalb seines Unternehmens nicht bereitstellen, vermieten, weiterverkaufen, vervielfältigen oder zurückentwickeln, soweit letzteres nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
- Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Qfinity erhält nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte.
§ 5 Verfügbarkeit, Support und Wartung
- Qfinity strebt eine Verfügbarkeit der produktiven Software von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt des Hosting-Anbieters an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Qfinity, höhere Gewalt sowie vom Kunden verursachte Ausfälle.
- Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten in Mitteleuropa durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
- Support wird per E-Mail an support@bauleo.ai in deutscher Sprache erbracht. Besondere Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie im gebuchten Tarif ausdrücklich zugesagt sind.
- Der Kunde ist für Internetzugang, kompatible Endgeräte, aktuelle Browser und die Sicherung eigener Zugangsdaten verantwortlich.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff und informiert Qfinity unverzüglich bei einem Missbrauchsverdacht.
- Der Kunde nutzt die Software nur rechtmäßig und stellt sicher, dass eingegebene, hochgeladene oder versendete Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen.
- Für personenbezogene Daten seiner Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und sonstigen Betroffenen ist der Kunde grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er ist insbesondere dafür verantwortlich,
- Betroffene gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren,
- für die Verarbeitung von Beschäftigten- und Gesundheitsdaten eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen,
- vor Aktivierung von GPS- und Kontrollfunktionen die erforderliche arbeits- und datenschutzrechtliche Grundlage einschließlich einer notwendigen Betriebsvereinbarung, Betriebsratsbeteiligung oder wirksamen Einwilligung herzustellen,
- Daten besonderer Kategorien nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Funktionen in Freitextfelder oder KI-Anhänge einzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich erforderlich und rechtlich zulässig ist, und
- gesetzliche Aufbewahrungspflichten durch die korrekte Konfiguration und rechtzeitige Exporte zu erfüllen.
- Der Kunde darf keine Schadsoftware einbringen, Sicherheitsmaßnahmen umgehen, automatisierte Massenzugriffe ohne Zustimmung durchführen oder Nutzungs- und KI-Kontingente manipulieren.
§ 7 KI-Assistent „Leo“
- KI-Funktionen erzeugen Inhalte probabilistisch. Ausgaben können unrichtig, unvollständig oder ungeeignet sein.
- Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung, insbesondere Beträge, Kalkulationen, Fristen sowie Inhalte von Angeboten, Rechnungen und sonstigen Dokumenten. Verbindlich ist ausschließlich der vom Kunden geprüfte und freigegebene Inhalt.
- KI-Ausgaben sind keine Rechts-, Steuer-, Sicherheits- oder sonstige Fachberatung.
- Jedes Konto enthält ein Inklusiv-Kontingent für Leo mit 5-Stunden-, Wochen- und Monatsgrenze. Ist eine Grenze erreicht, steht Leo bis zum angezeigten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, es sei denn, der Kunde hat „Mehrnutzung“ aktiviert. Mehrnutzung ist standardmäßig deaktiviert, wird bis zu dem vom Kunden festgelegten Monatsbetrag erbracht und am Monatsende über Paddle abgerechnet.
- Einzelheiten zur Verarbeitung durch KI-Dienstleister regeln die Datenschutzerklärung und der AVV. Die geschäftlichen API-Angebote der eingesetzten KI-Anbieter dürfen Kundendaten nach den hierfür geltenden Vertragsbedingungen nicht zum Training allgemein verfügbarer Modelle verwenden.
§ 8 Preise, Abrechnung und Steuern
- Es gelten die vor der Buchung angezeigten Preise und die gewählte monatliche oder jährliche Abrechnungsperiode. Für Geschäftskunden angezeigte Preise verstehen sich netto; anwendbare Steuern werden im Paddle-Buchungsdialog ausgewiesen.
- Paddle handelt als Merchant of Record und Verkäufer der jeweiligen Transaktion. Paddle zieht Zahlungen ein, berechnet die anwendbaren Steuern und stellt Zahlungsbelege bzw. Rechnungen aus. Zahlungsdaten wie vollständige Kartennummern werden ausschließlich durch Paddle und dessen Zahlungsdienstleister verarbeitet.
- Kostenpflichtige Abonnements verlängern sich jeweils um die gewählte Abrechnungsperiode, bis sie wirksam gekündigt werden. Der Kunde hält dafür eine gültige Zahlungsmethode vor. Die Abrechnung erfolgt je gebuchtem Nutzer.
- Bei ausbleibender oder zurückgebuchter Zahlung kann der Zugang nach erfolgloser Zahlungsaufforderung bzw. entsprechend dem von Paddle gemeldeten Abonnementstatus vorübergehend gesperrt werden. Die Pflicht zur Zahlung fälliger Beträge bleibt bestehen.
- Preisänderungen für eine folgende Abrechnungsperiode werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
§ 9 Kundendaten und Datensicherung
- Qfinity verarbeitet Kundendaten nur zur Vertragserfüllung, nach dem AVV und nach dokumentierten Weisungen des Kunden.
- Qfinity erstellt systembezogene Sicherungen zur Wiederherstellung der Plattform. Diese ersetzen nicht die Pflicht des Kunden, gesetzlich oder betrieblich erforderliche Exporte und eigene Archivkopien anzulegen.
- Qfinity darf aus Kundendaten anonymisierte oder hinreichend aggregierte Informationen erzeugen, die weder einen Rückschluss auf den Kunden noch auf betroffene Personen erlauben (nachfolgend „anonymisierte Daten“). Insoweit handelt Qfinity als Verantwortlicher.
- Anonymisierte Daten darf Qfinity zeitlich unbegrenzt, auch über das Vertragsende hinaus, verwenden für: (a) Sicherheit und Missbrauchserkennung, (b) Statistik und Analyse, (c) Verbesserung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Software einschließlich ihrer KI-Funktionen sowie (d) die Erstellung und Bereitstellung branchenbezogener Kennzahlen, Markt- und Preisstatistiken (etwa regionale Preisspannen je Gewerk), auch als Funktion der Software für andere Kunden oder in aggregierter, veröffentlichter Form.
- Für Kennzahlen nach Ziff. 4 lit. d gilt: Ein aggregierter Wert wird nur bereitgestellt oder veröffentlicht, wenn er auf Daten von mindestens fünf verschiedenen Kundenorganisationen beruht, sodass Preise oder Geschäftsdaten eines einzelnen Kunden nicht rekonstruierbar sind.
- Rechte des Kunden an seinen Kundendaten bleiben unberührt. Die Pflichten aus § 11 (Datenexport und Löschung) beziehen sich auf Kundendaten; anonymisierte Daten, die keinen Rückschluss auf den Kunden erlauben, werden von der Löschung nicht erfasst.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Ein kostenpflichtiges Abonnement läuft für die gewählte monatliche oder jährliche Abrechnungsperiode und verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum.
- Der Kunde kann das Abonnement über die Kontoverwaltung bzw. das von Paddle bereitgestellte Kundenportal kündigen. Die Kündigung muss vor dem nächsten Verlängerungs- oder Belastungszeitpunkt erfolgen und wird zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode wirksam.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Qfinity kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegenden Rechtsverstößen oder Gefährdung der Plattformsicherheit außerordentlich kündigen oder den Zugang vorläufig sperren.
§ 11 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
- Der Kunde kann verfügbare Exportfunktionen während der Vertragslaufzeit nutzen.
- Nach Vertragsende hält Qfinity Kundendaten grundsätzlich 30 Tage zum Export bereit. Eine weitergehende, individuell unterstützte Migration kann gesondert vergütet werden.
- Nach Ablauf der Exportfrist werden Kundendaten nach Maßgabe des AVV innerhalb der dort vorgesehenen Frist gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht oder dokumentierte Weisung zur weiteren Aufbewahrung besteht.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Soweit deutsches Mietrecht anwendbar ist, wird die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen.
- Qfinity haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Qfinity nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung nach Ziff. 3 je Vertragsjahr auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die Software gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf EUR 1.000.
- Für Datenverlust haftet Qfinity nach den vorstehenden Regeln nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei angemessener Nutzung der Export- und Sicherungsmöglichkeiten entstanden wäre.
- Qfinity haftet nicht für ungeprüfte KI-Ausgaben oder Entscheidungen, die der Kunde ausschließlich auf solche Ausgaben stützt; Ziff. 2 und zwingendes Recht bleiben unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pflicht gilt während des Vertrags und für drei Jahre danach; Geschäftsgeheimnisse bleiben so lange geschützt, wie ihre Voraussetzungen bestehen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Qfinity als Verantwortlicher ist in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung beschrieben.
- Für Kundendaten, die Qfinity im Auftrag verarbeitet, gilt der AVV gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich seiner Anlagen zu Verarbeitungsgegenstand, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Subprozessoren.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- Qfinity kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn dies wegen einer Rechtsänderung, Sicherheitsanforderung, technischer Weiterentwicklung oder einer Erweiterung der Software erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
- Änderungen werden grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Eine Änderung, die das vertragliche Gleichgewicht nicht nur unwesentlich zum Nachteil des Kunden verschiebt, gilt für einen laufenden Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder aufgrund eines gesetzlichen Änderungsrechts. Andernfalls kann Qfinity den Vertrag zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
- Wesentliche neue Vertragsfassungen werden in der Software zur erneuten Zustimmung vorgelegt. Eine aktualisierte Datenschutzerklärung wird zur Kenntnis bereitgestellt und ist keine Einwilligung in Verarbeitungen, die eine gesonderte Einwilligung erfordern.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und seiner Kollisionsnormen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien, Österreich.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das dispositive Recht.
- Vertragssprache ist Deutsch.
Vertragsbestandteil: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit Anlagen zum Verarbeitungsgegenstand, zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und zu genehmigten Subprozessoren.