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Bau-Lexikon

Bau-Lexikon: Begriffe aus Kalkulation, Baustelle und Abrechnung

52 Begriffe aus Kalkulation, Abrechnung, Baustelle und Vergaberecht – kurz erklärt, mit Praxisbezug für österreichische und deutsche Bau- und Handwerksbetriebe. Wähle einen Begriff, um die vollständige Erklärung zu lesen.

Kalkulation

Baukostenindex

Der Baukostenindex ist eine Kennzahl der Statistik Austria. Er zeigt, wie sich die Kosten für Baumaterial und Baulohn über die Zeit entwickeln. In Bauverträgen ist er der Maßstab für die Preisgleitung.

Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag ist das, was vom Erlös übrig bleibt, wenn du die direkt zurechenbaren (variablen) Kosten abziehst. Er deckt die Gemeinkosten und bringt den Gewinn. Er zeigt dir, was ein Auftrag zum Ergebnis beiträgt.

Einheitspreis

Der Einheitspreis ist dein Preis für eine Mengeneinheit, etwa pro Quadratmeter, Laufmeter oder Stück. Mal der Menge aus dem Aufmaß ergibt er den Abrechnungsbetrag der Position im Leistungsverzeichnis.

Gemeinkosten

Gemeinkosten kannst du keiner einzelnen Leistung und keinem einzelnen Auftrag zuordnen: Büro, Verwaltung, Geschäftsführung, Fuhrpark, Versicherungen. Über Zuschlagssätze oder den Verrechnungssatz verteilst du sie auf die Aufträge. Verdienen musst du sie voll.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist der rechnerische Ansatz für die Arbeit des Chefs, der als Inhaber kein Gehalt bezieht. Du stellst ihn in die Kalkulation ein, damit deine eigene Zeit als Kosten zählt und nicht still aus der Marge geht.

Mittellohnpreis

Der Mittellohnpreis ist der kalkulatorische Durchschnittslohn je produktiver Stunde einer Baukolonne, gemittelt über Facharbeiter, Vorarbeiter und Helfer. Auf der Baustelle arbeiten Leute aus mehreren Lohngruppen zusammen, deshalb rechnest du die Lohnkosten damit.

Nachkalkulation

Bei der Nachkalkulation vergleichst du nach dem Auftrag, was du kalkuliert hast und was wirklich angefallen ist. Das zeigt, ob die Vorkalkulation gestimmt hat, wo es auseinanderging und ob der geplante Deckungsbeitrag herauskam.

Pauschalpreis

Der Pauschalpreis ist ein fester Preis für eine klar beschriebene Gesamtleistung, egal welche Mengen am Ende anfallen. Anders als beim Einheitspreisvertrag trägst du das Mengenrisiko innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

Regiearbeiten

Regiearbeiten rechnest du nach echtem Aufwand ab: nach nachgewiesenen Stunden, Material und Gerät zu vereinbarten Regiesätzen. Das passt, wenn Art oder Umfang vorher nicht kalkulierbar sind, etwa bei Stör-, Zusatz- oder Instandsetzungsarbeiten.

Stundensatz (Verrechnungssatz)

Der Stundensatz oder Verrechnungssatz ist der Preis, den du für eine produktive Arbeitsstunde verlangst. Er entsteht, indem du auf den Mittellohn die Lohnnebenkosten, die Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn aufschlägst. Er ist die Basis deiner Lohnkalkulation.

Wagnis und Gewinn

Wagnis und Gewinn ist der kalkulatorische Zuschlag, den du über die Selbstkosten hinaus in den Angebotspreis rechnest. Das Wagnis deckt allgemeine Risiken, die sich nicht einzeln beziffern lassen. Der Gewinn ist der Ertrag, den dein Betrieb anstrebt.

Zuschlagskalkulation

Bei der Zuschlagskalkulation verteilst du bestimmte Kostenanteile über Prozentsätze auf eine Bezugsgröße. Auf die Einzelkosten für Lohn, Material und Gerät kommen nacheinander Zuschläge für Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn. Am Ende steht der Angebotspreis.

Abrechnung

Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung deckt einen Teil ab, den du schon geleistet hast, während der Auftrag noch läuft. Bezahlt wird laufend nach Leistungsfortschritt, nicht erst am Ende. Das hält dein Geld in Bewegung.

Bauabzugsteuer

Die Bauabzugsteuer gilt in Deutschland. Der Kunde einer Bauleistung behält 15 % des Rechnungsbetrags ein und führt sie ans Finanzamt ab, wenn der leistende Betrieb keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. In Österreich gibt es eine ähnliche Abzugspflicht über die Auftraggeberhaftung.

Deckungsrücklass

Der Deckungsrücklass ist ein Sicherheitseinbehalt von jeder Abschlagsrechnung während der Bauzeit. Er sichert den Kunden gegen Überzahlung und mangelhafte Leistung ab und kommt meist mit der Schlussrechnung zur Auszahlung. Nach ÖNORM B 2110 sind es meist 5 bis 10 Prozent.

E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das ein Programm auslesen und weiterverarbeiten kann. Ein reines PDF reicht nicht. An den Bund ist die E-Rechnung über das Portal USP Pflicht; verbreitet sind ebInterface und Peppol-UBL.

Haftrücklass

Der Haftrücklass ist ein Sicherheitseinbehalt von der Schlussrechnung. Er sichert den Kunden während der Gewährleistungsfrist gegen Mängel ab. Nach ÖNORM B 2110 sind es 2 Prozent der Schlussrechnungssumme (üblich sind 2 bis 5 Prozent), frei wird er nach Ablauf der Gewährleistung.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist deine fachliche Schätzung der Kosten, bevor du die Leistung ausführst. Er kann verbindlich oder unverbindlich sein. Ohne ausdrücklichen Hinweis auf Unverbindlichkeit stehst du in Österreich für die Richtigkeit ein (§ 1170a ABGB).

Mahnung und Verzugszinsen

Mit der Mahnung forderst du den Kunden auf, eine fällige Zahlung zu leisten. Kommt er in Verzug, kannst du Verzugszinsen verlangen. Zwischen Unternehmen (B2B) sind das in Österreich gesetzlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Reverse Charge bei Bauleistungen

Reverse Charge heißt: Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Empfänger der Leistung über. Bei Bauleistungen zwischen Unternehmen gilt in Österreich: Erbringst du eine Bauleistung an einen Unternehmer, der selbst mit Bauleistungen beauftragt ist oder üblicherweise solche erbringt, schuldet er die Umsatzsteuer.

Schlussrechnung

Die Schlussrechnung ist die letzte, prüfbare Abrechnung einer fertigen Bauleistung. Darin fasst du alle Leistungen zusammen, ziehst geleistete Abschlagszahlungen ab und weist den Restbetrag aus. Mit Legung und Prüfung wird der Werklohn endgültig fällig.

Skonto

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung: Zahlt der Kunde in einer kürzeren Frist, zieht er ihn ab. Das bringt dem leistenden Betrieb früher Geld. Im Baubereich sind 2 bis 3 Prozent üblich.

Skontofrist

Die Skontofrist ist der Zeitraum, in dem der Kunde zahlen muss, um Skonto abziehen zu dürfen. Die Frist ist kürzer als das reguläre Zahlungsziel und startet meist mit dem Rechnungs- oder Leistungsdatum.

Teilschlussrechnung

Eine Teilschlussrechnung rechnet einen fertigen, klar abgegrenzten Leistungsteil endgültig ab, während der Rest des Auftrags weiterläuft. Anders als eine Abschlagsrechnung schließt sie diesen Teil ab und löst dafür Prüf-, Zahlungs- und Gewährleistungsfolgen aus.

Umsatzsteuer bei Bauleistungen

Für die Umsatzsteuer bei Bauleistungen gelten in Österreich eigene Regeln. Der Regelsteuersatz beträgt 20 Prozent. Zwischen Unternehmen geht die Steuerschuld aber oft im Reverse-Charge-Verfahren auf den Leistungsempfänger über. Dann fakturierst du netto ohne Umsatzsteuer.

Zahlungsplan

Ein Zahlungsplan teilt den Werklohn vertraglich in mehrere Teilzahlungen auf, die an feste Termine oder an den Baufortschritt gebunden sind. Er regelt, wann welcher Betrag fällig ist, und ersetzt oder ergänzt die Abschlagsrechnung nach Aufmaß.

Zahlungsziel

Das Zahlungsziel ist die Frist, in der eine Rechnung ohne Abzug zu zahlen ist. Vereinbart wird es im Vertrag oder steht auf der Rechnung. Läuft es ab, ist der Kunde in Verzug, und Verzugszinsen und weitere Kosten können anfallen.

Baustelle

Abnahme

Die Abnahme ist die vertragliche Bestätigung des Kunden, dass deine Werkleistung dem Vertrag entspricht. Ab diesem Punkt geht die Gefahr auf ihn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, und die Schlussrechnung wird fällig.

Aufmaß

Das Aufmaß hält fest, welche Mengen du wirklich gebaut hast, nach den vereinbarten Aufmaßregeln. Es ist die prüfbare Grundlage für die Abrechnung von Einheitspreisverträgen.

Baustellendokumentation

Die Baustellendokumentation sind alle Nachweise, die du laufend zum Bauablauf sammelst: Bautagesberichte, Fotos, Regieberichte, Aufmaße, Mängel und Behinderungen. Das zeigt, wer wann was in welcher Menge und Güte gemacht hat. Bei Abrechnung und Streit ist es dein Beweis.

Baustelleneinrichtung

Zur Baustelleneinrichtung gehört alles, was du zum Bauen brauchst, was aber nicht ins Bauwerk eingeht: Kran, Gerüst, Container, Bauzaun, Strom- und Wasseranschluss. Du kalkulierst und verrechnest das als eigene Position.

Bautagesbericht

Der Bautagesbericht ist die tägliche Aufzeichnung vom Bau. Darin stehen Datum, Wetter, wer und welches Gerät im Einsatz war, welche Arbeiten liefen und was Besonderes passiert ist, etwa Behinderungen oder Lieferungen. Der Bauablauf ist damit der Reihe nach belegt.

Behinderungsanzeige

Mit der Behinderungsanzeige meldest du dem Kunden schriftlich, dass du nicht wie vereinbart arbeiten kannst – etwa weil Vorleistungen fehlen, Pläne sich ändern oder der Kunde nicht mitwirkt. Ohne diese Meldung wahrst du keine Ansprüche auf mehr Bauzeit und Mehrkosten.

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist deine gesetzliche Pflicht dafür, dass die Werkleistung bei der Übergabe die vereinbarten Eigenschaften hat und mangelfrei ist. Los geht sie mit der Abnahme. Bei Bauwerken beträgt die Frist in Österreich drei Jahre.

Mängelrüge

Mit der Mängelrüge zeigt der Kunde einen Mangel an deiner Leistung an. Er fordert dich damit zur Verbesserung auf. Erst mit der Rüge macht er seine Gewährleistungsansprüche geltend. Unberechtigte Rügen weist du dokumentiert zurück.

Massenermittlung

Bei der Massenermittlung rechnest du die Mengen einer Bauleistung aus Plänen, Modellen oder dem Aufmaß aus – Flächen, Volumen, Stück. Daraus kommen die Mengen für das Leistungsverzeichnis in der Ausschreibung und für die Abrechnung nach echter Ausführung.

Nachtrag

Ein Nachtrag ist die dokumentierte Vereinbarung darüber, dass sich der Leistungsumfang ändert oder wächst – samt Preis und Fristen. Anlass sind geänderte oder zusätzliche Leistungen, etwa durch neue Pläne, andere Mengen oder einen gestörten Bauablauf.

Regiebericht (Stundenlohnzettel)

Der Regiebericht weist nach, wie viele Stunden bei Regiearbeiten wirklich angefallen sind und welches Material und Gerät im Einsatz war. Du erstellst ihn arbeitstäglich und lässt ihn vom Kunden oder der Bauleitung gegenzeichnen. Er ist die Grundlage der Regieabrechnung.

SiGe-Plan (BauKG)

Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist auf bestimmten Baustellen nach dem österreichischen Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) Pflicht. Der Planungskoordinator erstellt ihn. Darin stehen die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle arbeiten.

Vergabe & Recht

Auftraggeberhaftung (HFU-Liste)

Die Auftraggeberhaftung (AGH) gilt in Österreich: Beauftragst du einen Subunternehmer mit Bauleistungen, haftest du für dessen nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge. Die Haftung entfällt, wenn er zum Zahlungszeitpunkt in der HFU-Gesamtliste (Haftungsfreistellung) steht.

Ausschreibung

Eine Ausschreibung ist die formale Aufforderung, für eine beschriebene Bauleistung ein Angebot zu legen. Dazu gehören das Leistungsverzeichnis, die Vertragsbedingungen und die Zuschlagskriterien. Erst dadurch werden die Angebote vergleichbar.

Bietergemeinschaft (ARGE)

Eine Bietergemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Betriebe, die gemeinsam ein Angebot legen und den Auftrag gemeinsam ausführen. Nach dem Zuschlag läuft sie meist als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) weiter. Gegenüber dem Kunden haften die Mitglieder in der Regel solidarisch.

Bundesvergabegesetz (BVergG)

Das Bundesvergabegesetz (BVergG) regelt in Österreich, wie öffentliche Auftraggeber Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergeben. Es legt Verfahren, Schwellenwerte, Eignungs- und Zuschlagskriterien fest. Das Ziel ist ein fairer, offener Wettbewerb.

Gewährleistung vs. Garantie

Gewährleistung und Garantie sind zwei Dinge. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung für Mängel, die bei der Übergabe schon da sind – ohne Verschulden. Die Garantie sagst du freiwillig im Vertrag zu; sie kann weiter gehen und eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit für einen Zeitraum zusichern.

Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung sagt in Worten genau und vollständig, welche Bauleistung in der Ausschreibung gefordert ist. Darin stehen Art, Güte, Ausführung und Rahmenbedingungen. Zusammen mit dem Leistungsverzeichnis ist sie die Grundlage für vergleichbare Angebote und die spätere Abrechnung.

Leistungsverzeichnis (LV)

Das Leistungsverzeichnis (LV) listet alle geforderten Teilleistungen einer Ausschreibung nach Positionen auf, mit Menge und Einheit. Zu jeder Position trägst du als Bieter einen Einheitspreis ein. Die Summe ist deine Angebotssumme.

ÖNORM A 2063

Die ÖNORM A 2063 ist der österreichische Standard, um Ausschreibungs-, Angebots- und Auftragsdaten elektronisch auszutauschen. Der Standard gibt ein einheitliches Datenformat für Leistungsverzeichnisse vor. Ausschreiber und Bieter übergeben LV-Daten dadurch unabhängig von der Software.

ÖNORM B 2110

Die ÖNORM B 2110 enthält die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen in Österreich (Werkvertragsnorm). Geregelt sind die Rechte und Pflichten beider Seiten: Leistungsänderungen, gestörter Bauablauf, Rechnungslegung, Rücklässe, Abnahme und Gewährleistung. In Bauverträgen wird sie regelmäßig vereinbart.

Präqualifikation

Bei der Präqualifikation weist ein Betrieb seine Eignung für Vergabeverfahren schon vorab nach: beruflich, technisch und finanziell. Das läuft über anerkannte Verzeichnisse. Dann legst du die Eignungsnachweise nicht bei jeder Ausschreibung neu vor.

Subunternehmer

Ein Subunternehmer führt Teile deines Auftrags für dich aus, ohne selbst einen Vertrag mit dem Bauherrn zu haben. Gegenüber dem Auftraggeber bleibst du als Hauptauftragnehmer für die gesamte Leistung verantwortlich.

VOB/B

Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist ein in Deutschland verbreitetes Regelwerk mit allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Vereinbart werden muss sie ausdrücklich. In Österreich übernimmt die ÖNORM B 2110 diese Rolle.

Werkvertrag

Beim Werkvertrag schuldest du ein bestimmtes Werk, also einen Erfolg, und der Kunde das vereinbarte Entgelt. Bloßes Tätigwerden reicht nicht. In Österreich steht das in den §§ 1151 ff. ABGB.