Kostenvoranschlag erstellen: verbindlich, unverbindlich und was gilt
Kostenvoranschlag erstellen: Was ihn vom Angebot unterscheidet, wann du ihn verrechnen darfst und was bei Überschreitung in Deutschland und Österreich gilt.
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Ein Kostenvoranschlag ist deine fachliche Schätzung, was eine Arbeit kosten wird. Das Wort „Schätzung“ schützt dich aber weniger, als viele glauben – vor allem in Österreich.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kostenvoranschlag schätzt die Kosten einer Leistung, er ist verbindlich oder unverbindlich – das musst du klar sagen.
- In Deutschland ist er im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB), bei wesentlicher Überschreitung musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 BGB).
- In Österreich gilt ein Kostenvoranschlag gegenüber Verbrauchern als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich anderes erklärt wird (§ 5 KSchG).
- Schreib Annahmen, Ausschlüsse und den Hinweis zur Verbindlichkeit direkt auf den Kostenvoranschlag.
Inhalt
Kostenvoranschlag oder Angebot?
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich ist das Angebot ein verbindliches Vertragsangebot zu einem festen Preis. Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, auf deren Grundlage der Kunde entscheidet. Kommt der Auftrag zustande, wird er Teil der Vertragsgrundlage.
Für dich zählt vor allem: Wie viel Spielraum hast du, wenn es am Ende mehr wird? Das hängt am Land und daran, was auf dem Papier steht.
Deutschland: § 632 und § 649 BGB
Ein Kostenvoranschlag ist in Deutschland im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Willst du für die Erstellung Geld, vereinbarst du das vorher ausdrücklich, am besten schriftlich.
Liegt dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde, ohne dass du für ihn einstehst, darf der Kunde bei wesentlicher Überschreitung kündigen. Du musst ihm die Überschreitung unverzüglich anzeigen, sobald sie sich abzeichnet (§ 649 BGB). Wann eine Überschreitung wesentlich ist, legt das Gesetz nicht in Prozent fest. Das hängt vom Einzelfall ab.
Österreich: § 1170a ABGB und § 5 KSchG
Das ABGB unterscheidet klar: Hast du die Richtigkeit des Kostenvoranschlags ausdrücklich gewährleistet, kannst du auch bei unvorhergesehen größerem Aufwand nicht mehr verlangen. Ohne diese Gewährleistung musst du eine beträchtliche Überschreitung unverzüglich anzeigen. Tust du das nicht, verlierst du den Anspruch auf die Mehrkosten. Der Kunde kann nach der Anzeige vom Vertrag zurücktreten (§ 1170a ABGB).
Gegenüber Verbrauchern verschärft § 5 KSchG die Lage: Der Kostenvoranschlag gilt als verbindlich, wenn du nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärst. Und für die Erstellung darfst du nur etwas verlangen, wenn du den Kunden vorher darauf hingewiesen hast.
Was in den Kostenvoranschlag gehört
Je klarer die Grundlagen, desto weniger Streit gibt es später über das Ergebnis.
- Überschrift „Kostenvoranschlag“, Datum und Gültigkeit
- Beschreibung der Leistung mit Mengen und Einheiten
- Einzelpreise und Gesamtsumme, netto und brutto
- Annahmen: Untergrund, Zugänglichkeit, Vorleistungen anderer
- Ausschlüsse: was nicht enthalten ist
- Ausdrücklicher Hinweis: verbindlich oder unverbindlich
- Hinweis, ob die Erstellung kostenpflichtig ist, falls du das vereinbart hast
Wenn es teurer wird
Zeichnet sich ab, dass die Kosten deutlich steigen, meldest du das, bevor die Mehrarbeit läuft. Schriftlich, mit Grund und neuer Schätzung. Das ist in beiden Ländern die Voraussetzung, um die Mehrkosten überhaupt verlangen zu können.
Ist die Mehrarbeit eine Änderung des Umfangs, etwa weil der Kunde mehr will, ist das kein Problem des Kostenvoranschlags. Dann schreibst du einen Nachtrag.
- Grund der Überschreitung benennen, mit Foto
- Neue Schätzung mit Differenz zur ursprünglichen
- Zustimmung des Kunden einholen, bevor du weiterarbeitest
- Alles am Auftrag ablegen
Kostenvoranschlag mit Bauleo
In Bauleo schreibst du Kostenvoranschläge im selben Editor wie Angebote, mit deiner Preisliste, Vorlagen und über 9.300 Baupreisen als Startpunkt. Leo schreibt dir auf Wunsch einen Entwurf. Den Kostenvoranschlag schickst du als Link, und dein Kunde gibt ihn mit Unterschrift frei, ohne Konto.
Ändert sich etwas, legst du eine neue Version an. So bleibt nachvollziehbar, was der Kunde wann bekommen hat. Mehr dazu unter Kalkulation & Angebote.
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?
In Deutschland im Zweifel ja, außer ihr vereinbart vorher etwas anderes. In Österreich darfst du gegenüber Verbrauchern nur dann etwas verlangen, wenn du vorher darauf hingewiesen hast.
Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine feste Prozentgrenze steht weder im BGB noch im ABGB. Entscheidend ist, ob die Überschreitung wesentlich oder beträchtlich ist, und ob du sie rechtzeitig angezeigt hast. Im Zweifel meldest du lieber früher.
Ist ein Kostenvoranschlag in Österreich verbindlich?
Gegenüber Verbrauchern gilt er als verbindlich, wenn du nicht ausdrücklich etwas anderes erklärst (§ 5 KSchG). Zwischen Unternehmern kommt es darauf an, ob du die Richtigkeit gewährleistet hast.
Was ist der Unterschied zum Angebot?
Das Angebot nennt einen festen Preis, an den du gebunden bist. Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, die verbindlich oder unverbindlich sein kann. Schreib eindeutig hin, was du meinst.
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