Was ist Bauabzugsteuer? Einfach erklärt
Die Bauabzugsteuer gilt in Deutschland. Der Kunde einer Bauleistung behält 15 % des Rechnungsbetrags ein und führt sie ans Finanzamt ab, wenn der leistende Betrieb keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. In Österreich gibt es eine ähnliche Abzugspflicht über die Auftraggeberhaftung.
In der Praxis
Arbeitest du als österreichischer Betrieb für deutsche Kunden, beantragst du früh eine Freistellungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt. Sonst behält der Kunde 15 % ein. Innerhalb Österreichs greift stattdessen die Abzugspflicht aus der Auftraggeberhaftung für Subunternehmer, die nicht in der HFU-Liste stehen.
Beispiel
Ein österreichischer Betrieb rechnet 50.000 Euro an einen deutschen Kunden ab und legt keine Freistellungsbescheinigung vor. Der Kunde behält 7.500 Euro (15 %) ein und führt sie ans Finanzamt ab.