Was ist Reverse Charge bei Bauleistungen? Einfach erklärt
Reverse Charge heißt: Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Empfänger der Leistung über. Bei Bauleistungen zwischen Unternehmen gilt in Österreich: Erbringst du eine Bauleistung an einen Unternehmer, der selbst mit Bauleistungen beauftragt ist oder üblicherweise solche erbringt, schuldet er die Umsatzsteuer.
In der Praxis
Du stellst dann netto ohne Umsatzsteuer aus und weist auf den Übergang der Steuerschuld hin. Der Empfänger berechnet und erklärt die Umsatzsteuer selbst. Weist du die Steuer falsch aus, schuldest du sie trotzdem, und der Empfänger darf sie nicht als Vorsteuer ziehen. Deshalb zählt die richtige Beurteilung.