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Was ist Werkvertrag? Einfach erklärt

Beim Werkvertrag schuldest du ein bestimmtes Werk, also einen Erfolg, und der Kunde das vereinbarte Entgelt. Bloßes Tätigwerden reicht nicht. In Österreich steht das in den §§ 1151 ff. ABGB.

In der Praxis

Weil du den Erfolg schuldest, trägst du bis zur Abnahme das Risiko des Gelingens und haftest danach in der Gewährleistung. Bei Subunternehmern ist die Abgrenzung zum Dienstvertrag und zur Arbeitskräfteüberlassung wichtig. In jeden Werkvertrag gehören klare Leistungsbeschreibung, Preisart und Fristen.

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