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Was ist ÖNORM B 2110? Einfach erklärt

Die ÖNORM B 2110 enthält die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen in Österreich (Werkvertragsnorm). Geregelt sind die Rechte und Pflichten beider Seiten: Leistungsänderungen, gestörter Bauablauf, Rechnungslegung, Rücklässe, Abnahme und Gewährleistung. In Bauverträgen wird sie regelmäßig vereinbart.

In der Praxis

Ist die ÖNORM B 2110 vereinbart, gelten ihre Regeln für Mehrkostenforderungen, Behinderung, Prüf- und Zahlungsfristen sowie Haft- und Deckungsrücklass. In Deutschland übernimmt die VOB/B diese Rolle. Wer seine Fristen und Ansprüche kennt, stellt Nachträge rechtzeitig.

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