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Gewährleistung im Handwerk: Fristen, Pflichten und Absicherung

Gewährleistung im Handwerk: Welche Fristen nach BGB, VOB/B, ABGB und ÖNORM gelten, wann sie beginnen, was der Kunde verlangen kann und wie du dich absicherst.

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Thema
Recht & Pflichten
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4 Min.
Zwei Dachdecker arbeiten auf dem Dach eines Hauses

Die Gewährleistung im Handwerk bedeutet: Du stehst dafür ein, dass deine Arbeit bei der Abnahme mangelfrei ist, und zwar über Jahre. Wer die Fristen kennt und gut dokumentiert, kann damit ruhig leben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewährleistung ist gesetzlich und hängt nicht von deinem Verschulden ab, die Garantie dagegen gibst du freiwillig.
  • In Deutschland gelten für Bauwerke fünf Jahre nach BGB, unter VOB/B vier Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • In Österreich gelten drei Jahre für unbewegliche Sachen und zwei Jahre für bewegliche.
  • Die Frist beginnt mit der Abnahme bzw. Übernahme – deshalb ist das Abnahmeprotokoll so wichtig.
Inhalt
  1. Gewährleistung, Garantie und Kulanz
  2. Fristen in Deutschland
  3. Fristen in Österreich
  4. Was der Kunde verlangen kann
  5. Sicherheitseinbehalt und Haftrücklass
  6. Checkliste: so sicherst du dich ab
  7. Gewährleistung mit Bauleo im Griff
  8. Häufige Fragen

Gewährleistung, Garantie und Kulanz

Gewährleistung gilt kraft Gesetz. Du haftest dafür, dass deine Leistung bei der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat, auch wenn dich kein Verschulden trifft. Eine Garantie ist dagegen ein freiwilliges Versprechen, das über die Gewährleistung hinausgehen kann. Kulanz ist eine Geste ohne Rechtspflicht.

Verwechsle die Begriffe nicht in deinen Unterlagen. Wer „5 Jahre Garantie“ schreibt, meint oft Gewährleistung, verspricht aber rechtlich womöglich mehr.

Fristen in Deutschland

Nach § 634a BGB hängen die Fristen davon ab, woran du arbeitest. Unter VOB/B gelten eigene Regelfristen, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt.

  • BGB, Bauwerk und Planungs- oder Überwachungsleistungen dafür: 5 Jahre ab Abnahme
  • BGB, Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache, die kein Bauwerk ist: 2 Jahre
  • VOB/B, Bauwerke: 4 Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist
  • VOB/B, andere Werke und vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen: kürzere Fristen nach § 13 Abs. 4
  • Arglistig verschwiegene Mängel: längere Fristen nach den allgemeinen Regeln

Fristen in Österreich

Nach § 933 ABGB beträgt die Gewährleistungsfrist bei unbeweglichen Sachen drei Jahre und bei beweglichen Sachen zwei Jahre. Arbeiten an einem Gebäude fallen in aller Regel unter die drei Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe, im Bauvertrag nach ÖNORM B 2110 mit der Übernahme.

Seit dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz 2022 gibt es im ABGB neue Regeln, etwa eine zusätzliche Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Wie sich das auf deine Verträge auswirkt, klärst du mit deiner Rechtsberatung.

Was der Kunde verlangen kann

In beiden Ländern hat die Verbesserung Vorrang. Der Kunde muss dir zuerst die Gelegenheit geben, nachzubessern. Erst wenn das scheitert, du es verweigerst oder es unzumutbar ist, kommen Preisminderung, Rücktritt bzw. Wandlung und Schadensersatz in Frage. In Deutschland kann er nach erfolgloser Frist den Mangel auch selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen.

Ist die Verbesserung unverhältnismäßig teuer im Vergleich zum Nutzen, kannst du sie unter Umständen verweigern. Das ist eine Ausnahme und gehört in die Hände deiner Rechtsberatung.

Sicherheitseinbehalt und Haftrücklass

Viele Auftraggeber behalten für die Gewährleistungszeit einen Teil des Werklohns ein. In Deutschland heißt das meist Sicherheitseinbehalt, in Österreich Haftrücklass. Höhe und Dauer stehen im Vertrag oder in der vereinbarten Norm.

Oft kannst du den Einbehalt durch eine Bürgschaft oder Bankgarantie ablösen und bekommst das Geld sofort. Trag dir das Fristende ein und fordere den Betrag aktiv zurück, sobald die Frist abgelaufen ist.

Checkliste: so sicherst du dich ab

Gewährleistung lässt sich nicht vermeiden, aber du kannst dafür sorgen, dass du nur für echte eigene Mängel einstehst.

  • Leistung im Vertrag eindeutig beschreiben
  • Bedenken gegen Vorgaben oder Vorleistungen schriftlich anmelden
  • Zustand bei Übergabe mit Fotos festhalten
  • Abnahme mit Protokoll und Datum dokumentieren
  • Wartungshinweise schriftlich übergeben
  • Fristende je Auftrag notieren, Einbehalt zurückfordern

Gewährleistung mit Bauleo im Griff

In Bauleo bleibt alles zu einem Auftrag an einer Stelle: Angebot, Rechnungen, Bautagesberichte, Fotos und Mängel. Meldet sich ein Kunde nach drei Jahren, findest du den Zustand bei der Übergabe in Minuten. Mängel erfasst dein Team in der Baustellen-App mit Foto und Markierung, Berichte unterschreiben beide Seiten direkt am Handy.

Mehr dazu unter Berichte, Mängel & Regie.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Gewährleistung im Handwerk?

In Deutschland für Bauwerke fünf Jahre nach BGB, vier Jahre unter VOB/B, für Arbeiten an Sachen, die keine Bauwerke sind, meist zwei Jahre. In Österreich drei Jahre für unbewegliche, zwei Jahre für bewegliche Sachen.

Kann ich die Gewährleistung ausschließen?

Gegenüber Verbrauchern praktisch nicht. Zwischen Unternehmern sind Einschränkungen in engen Grenzen möglich, in AGB aber oft unwirksam. Lass Klauseln dazu rechtlich prüfen.

Wann beginnt die Gewährleistungsfrist?

Mit der Abnahme, in Österreich mit Übergabe oder Übernahme. Deshalb hältst du das Datum in einem Abnahmeprotokoll fest.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistung gilt kraft Gesetz für Mängel, die bei der Abnahme schon angelegt sind. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen mit eigenen Bedingungen, das du nicht geben musst.

Verlängert eine Nachbesserung die Frist?

Das kann passieren. Unter VOB/B löst etwa die schriftliche Mängelrüge eine neue Frist für den gerügten Mangel aus. Wie sich eine Nachbesserung im Einzelfall auswirkt, lässt du am besten prüfen.

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