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Abnahmeprotokoll am Bau: was bei der Abnahme hineingehört

Abnahmeprotokoll am Bau: Welche Angaben hineingehören, warum Vorbehalte so wichtig sind und was Abnahme in Deutschland und Übernahme in Österreich auslösen.

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Thema
Baustelle
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4 Min.
Frisch verlegter Parkettboden in einem leeren Raum

Ein Abnahmeprotokoll hält fest, dass dein Kunde die Arbeit als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt, mit Datum, offenen Punkten und Unterschriften. Ab diesem Tag ändert sich für dich fast alles: Geld, Risiko und Fristen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Abnahme werden Werklohn fällig, die Gefahr geht auf den Kunden über und die Gewährleistungsfrist beginnt.
  • Ins Protokoll gehören Datum, Beteiligte, abgenommene Leistung, festgestellte Mängel, Restarbeiten und Vorbehalte.
  • Bekannte Mängel muss der Kunde bei der Abnahme vorbehalten, sonst kann er Rechte verlieren – für dich heißt das: alles ins Protokoll.
  • In Österreich spricht die ÖNORM B 2110 von Übernahme, die Wirkungen sind ähnlich.
Inhalt
  1. Was die Abnahme auslöst
  2. Formen der Abnahme in Deutschland
  3. Übernahme in Österreich
  4. Checkliste: Was ins Abnahmeprotokoll gehört
  5. Vorbehalte und Mängel richtig behandeln
  6. Abnahme mit Bauleo dokumentieren
  7. Häufige Fragen

Was die Abnahme auslöst

Die Abnahme ist der wichtigste Termin des Auftrags. Mit ihr wird in Deutschland der Werklohn fällig, sofern auch die prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Die Gefahr für zufällige Beschädigung geht auf den Kunden über, und die Gewährleistungsfrist beginnt. Die Beweislast für Mängel wechselt in der Regel ebenfalls zum Kunden.

Ohne Abnahme bleibst du in all diesen Punkten in der schwächeren Position. Deshalb verlangst du sie aktiv, statt darauf zu warten.

Formen der Abnahme in Deutschland

Nach § 640 BGB ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung. Setzt du nach Fertigstellung eine angemessene Frist und der Kunde verweigert die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt sie als erfolgt. Bei Verbrauchern klappt das nur, wenn du sie vorher in Textform auf diese Folge hingewiesen hast.

Unter VOB/B kannst du die Abnahme verlangen, dann hat der Kunde 12 Werktage Zeit (§ 12 VOB/B). Jede Seite kann eine förmliche Abnahme mit Protokoll verlangen. Verweigert der Kunde die Abnahme, kannst du nach § 650g BGB eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen.

Übernahme in Österreich

Das ABGB kennt keine eigene Abnahme wie das BGB, dort zählt die Übergabe des Werks. Ist die ÖNORM B 2110 vereinbart, regelt sie die Übernahme: förmlich mit Protokoll oder formlos, etwa durch Benutzung. Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist und die Gefahr geht über.

Welche Form gilt und welche Fristen dafür vereinbart sind, liest du in deinem Vertrag nach. Bei Unklarheiten sprichst du mit deiner Rechtsberatung, bevor der Termin stattfindet.

Checkliste: Was ins Abnahmeprotokoll gehört

Ein Protokoll muss ohne deine Erinnerung funktionieren. Schreib es so, dass ein Gutachter es in drei Jahren versteht.

  • Bauvorhaben, Auftrag und Vertragsgrundlage
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme
  • Anwesende mit Namen und Funktion
  • Abgenommene Leistung, bei Teilabnahme genau abgegrenzt
  • Festgestellte Mängel mit Ort, Beschreibung, Foto und Frist zur Beseitigung
  • Restarbeiten, die noch ausstehen
  • Vorbehalte des Kunden, etwa wegen Mängeln oder einer Vertragsstrafe
  • Beginn der Gewährleistungsfrist
  • Übergebene Unterlagen: Wartungshinweise, Prüfprotokolle, Pläne
  • Unterschriften beider Seiten

Vorbehalte und Mängel richtig behandeln

Kennt der Kunde einen Mangel und nimmt trotzdem ab, ohne sich die Rechte vorzubehalten, verliert er in Deutschland bestimmte Mängelrechte (§ 640 Abs. 3 BGB). Für eine vereinbarte Vertragsstrafe gilt Ähnliches. Für dich heißt das nicht, Mängel zu verschweigen, sondern sauber zu trennen: Was ist wirklich ein Mangel, was ist Geschmack, was gehört zu einem anderen Gewerk?

Schreib bei jedem Mangel deine Sicht dazu, wenn du ihn nicht anerkennst. Ein knappes „vom AN nicht anerkannt, Ursache Vorleistung“ spart später viel Streit.

Abnahme mit Bauleo dokumentieren

Ein eigenes Abnahmeformular hat Bauleo nicht. Den Termin hältst du im Bautagesbericht am Auftrag fest, beide Seiten unterschreiben direkt am Handy. Mängel erfasst du in der Baustellen-App mit Foto und Markierung im Bild, direkt am selben Auftrag.

So liegt alles, was du für Schlussrechnung und Gewährleistung brauchst, an einer Stelle. Mehr dazu unter Berichte, Mängel & Regie.

Häufige Fragen

Ist ein Abnahmeprotokoll Pflicht?

Gesetzlich nicht immer. Unter VOB/B kann jede Seite eine förmliche Abnahme verlangen, und viele Verträge schreiben sie vor. Für dich als Betrieb lohnt sich ein Protokoll immer, weil es Datum und Zustand festhält.

Was passiert, wenn der Kunde die Abnahme verweigert?

Verweigert er sie wegen unwesentlicher Mängel, ist das in Deutschland nicht gedeckt. Du kannst eine Frist setzen und eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen. Bei Streit hol dir früh Rechtsberatung.

Gibt es eine Abnahme ohne Termin?

Ja. In Deutschland kann die Abnahme durch schlüssiges Verhalten oder als fiktive Abnahme nach Fristablauf erfolgen, unter VOB/B etwa nach Benutzung oder schriftlicher Fertigstellungsmeldung. Ein Protokoll ist trotzdem der sicherere Weg.

Wer unterschreibt das Abnahmeprotokoll?

Der Kunde oder sein Bevollmächtigter und du oder deine Bauleitung. Prüf, ob die Person auf Kundenseite wirklich abnehmen darf, etwa beim Architekten, der nicht automatisch bevollmächtigt ist.

Kann ich Teile vorab abnehmen lassen?

Ja, wenn das vereinbart ist oder der Teil in sich abgeschlossen ist. Unter VOB/B kannst du für abgeschlossene Teile eine Teilabnahme verlangen. Grenz im Protokoll genau ab, was abgenommen ist.

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