Was ist Haftrücklass? Einfach erklärt
Der Haftrücklass ist ein Sicherheitseinbehalt von der Schlussrechnung. Er sichert den Kunden während der Gewährleistungsfrist gegen Mängel ab. Nach ÖNORM B 2110 sind es 2 Prozent der Schlussrechnungssumme (üblich sind 2 bis 5 Prozent), frei wird er nach Ablauf der Gewährleistung.
In der Praxis
Der Haftrücklass bindet dein Kapital über Jahre, denn er kommt erst nach dem Ende der Frist. Meist kannst du ihn durch eine Haftrücklassgarantie von Bank oder Versicherung ablösen, dann fließt das Geld sofort. Offene Haftrücklässe verfolgst du konsequent nach, sonst verfallen sie.
Beispiel
Bei einer Schlussrechnung von 200.000 Euro und 3 % Haftrücklass bleiben 6.000 Euro bis zum Ende der Gewährleistungsfrist einbehalten. Das gilt, solange du keine Bankgarantie zur Ablöse bringst.